Kann man mit einem Dualestudium in Deutschland bleiben?

Pedro.S • 19 Februar 2024
5 Kommentare
2 Gefällt mir

Hallo Leute,

 

Ich bin Asylbewerber und lebe seit 2 Jahren in Deutschland. Mein Antrag wurde abgelehnt und ich warte auf das Gerichtsverfahren nach der Berufung. Derzeit besuche ich einen Deutschkurs auf dem Niveau B2. In diesem Jahr plane ich, ein duales Studienprogramm an der Berufsakademie Sachsen zu beginnen, um einen Bachelor-Abschluss zu erlangen, da dort ein Zertifikat auf dem Niveau B2 ausreicht, um zu studieren. Allerdings bin ich mir nicht sicher, ob mein Aufenthaltserlaubnis "Ausweis" über das duale Studienprogramm verlängert wird. Ich habe Angst, während meines Studiums aufgrund einer Ablehnung abgeschoben zu werden. Daher frage ich mich, ob es eine Möglichkeit gibt, während des gesamten dualen Studienprogramms sicher in Deutschland zu bleiben und dann zu arbeiten und eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis zu erhalten.

 

Ich hoffe, dass jemand im Forum Informationen oder Erfahrungen teilen kann. Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe!🏛️🤓

Antworten (5)

Moderation

Hallo Pedro.S
vielen Dank für deine Frage. Deine Pläne klingen toll. Ich vermute, du hast aktuell noch eine Aufenthaltsgestattung, richtig?
.
Es gibt aktuell und leider auch mit dem neuen Gesetz keine Spurwechsel-Möglichkeiten von einem laufenden Asylverfahren (auch im Klageprozess) zu einem Aufenthaltstitel mit dem Zweck des Studiums. Es wäre wichtig, dass du hierzu eine Beratungsstelle aufsuchst, da wir im Forum leider keine rechtliche Beratung anbieten können.
.
Kennst du vielleicht bereits den Jugendmigrationsdienst (bis 27 Jahre) in deiner Nähe? Dort kannst du dich zu deinen Perspektiven mit dualem Studium beraten lassen. Die Beratung ist unabhängig und kostenlos.
Alternativ kannst du natürlich auch Beratung dazu von Rechtsanwält:innen erhalten, hier musst du jedoch mit Kosten rechnen.
.
Melde dich gerne, dann kann ich dir auch bei der Suche nach der passenden Beratungsstelle helfen.
Viele Grüße
Daniela

Moderation

Hallo Ady100
schön von dir zu hören!
.
Es gibt neue Möglichkeiten (mit dem neuen Fachkräfteeinwanderungsgesetz) von einem Aufenthalt zu einem anderen zu wechseln. Also zum Beispiel vom Aufenthalt zum Studium zu einem Aufenthalt zur Ausbildung, wenn man sich umentschieden hat. Das ist neu.
.
Leider gibt es aber nicht die Möglichkeit von einem Asylverfahren in einen Aufenthaltstitel zu wechseln. Also man kann nicht vom Asylverfahren zu einem Aufenthalt zu Studium wechseln.
Aktuell gibt es neue Möglichkeiten für Menschen, die in Ausbildung sind und deren Asylverfahren negativ entschieden wird. Für das Studium gibt es die Möglichkeit leider aktuell nicht.
.
Wenn du genauere Infos möchtest kannst du dich an den Jugendmigrationsdienst (JMD) in deiner Nähe wenden oder eine Beratung bei einer Anwaltskanzlei in Anspruch nehmen.
.
Viele Grüße
Daniela

Moderation

Hallo Ady100
am besten schaust du gemeinsam mit einer Beratungsstelle auf deine individuelle Situation: https://bamf-navi.bamf.de/de/Themen/Migrationsberatung/
.
Vom laufenden Asylverfahren kann man aktuell in gar keinen Aufenthaltstitel (Fachkraft, Studium, Ausbildung) wechseln.
Wenn das Asylverfahren positiv entschieden wird, erhält man einen Schutzstatus und kann auch arbeiten, eine Ausbildung machen oder studieren.
Wenn das Asylverfahren negativ entschieden wird, gibt es für Menschen, die eine Ausbildung machen aktuell zwei Lösungen: Eine Ausbildungsduldung oder eine Ausbildungsaufenthaltserlaubnis. Man muss ungefähr die gleichen Voraussetzungen erfüllen, nur muss bei der Ausbildungsaufenthaltserlaubnis der Lebensunterhalt gesichert sein.
.
Viele Grüße
Daniela

Um an der Unterhaltung teilzunehmen melde dich an oder registriere dich.