Hallo Leute,
Ich bin Asylbewerber und lebe seit 2 Jahren in Deutschland. Mein Antrag wurde abgelehnt und ich warte auf das Gerichtsverfahren nach der Berufung. Derzeit besuche ich einen Deutschkurs auf dem Niveau B2. In diesem Jahr plane ich, ein duales Studienprogramm an der Berufsakademie Sachsen zu beginnen, um einen Bachelor-Abschluss zu erlangen, da dort ein Zertifikat auf dem Niveau B2 ausreicht, um zu studieren. Allerdings bin ich mir nicht sicher, ob mein Aufenthaltserlaubnis "Ausweis" über das duale Studienprogramm verlängert wird. Ich habe Angst, während meines Studiums aufgrund einer Ablehnung abgeschoben zu werden. Daher frage ich mich, ob es eine Möglichkeit gibt, während des gesamten dualen Studienprogramms sicher in Deutschland zu bleiben und dann zu arbeiten und eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis zu erhalten.
Ich hoffe, dass jemand im Forum Informationen oder Erfahrungen teilen kann. Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe!🏛️🤓
Hallo Ady100
schön von dir zu hören!
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Es gibt neue Möglichkeiten (mit dem neuen Fachkräfteeinwanderungsgesetz) von einem Aufenthalt zu einem anderen zu wechseln. Also zum Beispiel vom Aufenthalt zum Studium zu einem Aufenthalt zur Ausbildung, wenn man sich umentschieden hat. Das ist neu.
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Leider gibt es aber nicht die Möglichkeit von einem Asylverfahren in einen Aufenthaltstitel zu wechseln. Also man kann nicht vom Asylverfahren zu einem Aufenthalt zu Studium wechseln.
Aktuell gibt es neue Möglichkeiten für Menschen, die in Ausbildung sind und deren Asylverfahren negativ entschieden wird. Für das Studium gibt es die Möglichkeit leider aktuell nicht.
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Wenn du genauere Infos möchtest kannst du dich an den Jugendmigrationsdienst (JMD) in deiner Nähe wenden oder eine Beratung bei einer Anwaltskanzlei in Anspruch nehmen.
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Viele Grüße
Daniela
Daniela _Community Managerin
herzlichen Dank!
Die neue Regelung gilt für Stadium, nicht für Asylbewerber in Ausbildung. Habe ich Recht verstanden?
Hallo Ady100
am besten schaust du gemeinsam mit einer Beratungsstelle auf deine individuelle Situation: https://bamf-navi.bamf.de/de/Themen/Migrationsberatung/
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Vom laufenden Asylverfahren kann man aktuell in gar keinen Aufenthaltstitel (Fachkraft, Studium, Ausbildung) wechseln.
Wenn das Asylverfahren positiv entschieden wird, erhält man einen Schutzstatus und kann auch arbeiten, eine Ausbildung machen oder studieren.
Wenn das Asylverfahren negativ entschieden wird, gibt es für Menschen, die eine Ausbildung machen aktuell zwei Lösungen: Eine Ausbildungsduldung oder eine Ausbildungsaufenthaltserlaubnis. Man muss ungefähr die gleichen Voraussetzungen erfüllen, nur muss bei der Ausbildungsaufenthaltserlaubnis der Lebensunterhalt gesichert sein.
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Viele Grüße
Daniela