Familiennachzug

Timur • 5 Juni 2023
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Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich bin Timur und ich habe Aufenthaltsgenehmigung paragraph 23 . Abs 3b und meine Frau und Kind endlich nach Deutschland holen wie groß müsst meine Wohnung sein.

Mit freundlichen Grüßen

Timur 

Kategorie
Familiennachzug

Antworten (1)

Moderation

Hallo Timur
danke, dass Du Dich an uns wendest.
Es ist schön zu hören, dass ein Antrag auf Familiennachzug nun gestellt werden kann.
Du meintest, dass Du derzeit eine Aufenthaltsgenehmigung nach §23, Abs. 3 AufenthG besitzt. Erzähl mir gerne mehr dazu, damit ich Dir weitere Informationen geben kann. Bitte nenne mir Deinen genauen Paragraphen auf Deiner Plastikkarte.
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Die Mindestgröße einer Wohnung hängt immer vom Bundesland ab, in dem Du lebst. In der Regel sind das etwa 12 Quadratmeter pro Person (über 6 Jahren). Für Kinder unter 6 Jahren wird mit etwa 10 Quadratmeter gerechnet. Babys unter 2 Jahren werden selten in die Rechnung mit einbezogen.
Auf unserer Webseite findest Du weitere Informationen zu den Voraussetzungen des Familiennachzuges.
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Wenn Du mit Deine genaue Aufenthaltsgenehmigung auf Deiner Plastikkarte mitteilst, kann ich Dir auch gerne noch spezifischere Informationen geben.
Sag mir gerne Bescheid, wenn Du weitere Fragen hast.

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