Abschiebungsverbot zu Niederlassung

aslamkhan000005 • 2 Juni 2023
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Sehr geehrte Damen und Herren Together in Germany Team, ich bin seit 8 Jahren in Deutschland, mein asyl Antrag ist 2 mal abgelehnt, dann neu Asyl beantragt, wieder abgelehnt, wieder geklagt und endlich nach 7 Jahren habe ich erst mein Aufenthalt Abschiebungsverbot 25 Abs 3 gekriegt. Was im August auch abläuft. Meine Frage ist ob ich ein besseres Aufenthaltstitel beantragen kann, zum Beispiel Niederlassung. Im Internet habe ich gesehen dass man nach 5 Jahren erst beantragen kann aber muss man 5 Jahre Aufenthalt Titel besitzen, und damit wird auch Asylverfahrens Zeit angerechnet. Wird jetzt mein gesamter Zeit 7 jahre gerechnet oder erst ab zweiten asyl Beantragung wird die Zeit abgerechnet. Wann kann ich Niederlassung Erlaubnis beantragen? 

Da ich familiennachzug beantragen möchte, weswegen ich unbedingt Niederlassung so schnell wie möglich beantragen möchte. Mit Abschiebungsverbot ist leider Familiennachzug sehr schwer habe ich  erfahren.

Komme aus Afghanistan, lebe in Bayern, Identität geklärt, keine Straftat, Quali Abschluss. Minderjährig nach Deutschland kamm. 

Ich bedanke mich sehr für eure Antworten

Antworten (1)

Moderation

Hallo aslamkhan000005 ,
danke für deine Frage. Es freut mich, dass du nach der langen Zeit einen Aufenthaltstitel hast.
Du hast dich ja bereits viel eingelesen zum Thema Familiennachzug und Niederlassungserlaubnis. Gerne kann ich dir hier noch einmal einen genaueren Überblick geben und deine Fragen dazu beantworten.
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Um eine Niederlassungserlaubnis zu beantragen müssen viele Voraussetzungen erfüllt sein. Hier findest du alle Voraussetzungen:
- Aufenthaltserlaubnis seit mindestens fünf Jahren besitzen. Dabei wird die Zeit, die Ihr Asylverfahren gedauert hat, mit eingerechnet.
- Keine Leistungen vom Jobcenter oder Sozialamt erhalten.
- Deutsch auf dem Niveau B1 sprechen und einen entsprechenden Nachweis vorlegen.
- 60 Monate lang Beiträge für die Rentenversicherung bezahlt haben.
- Sie müssen über ausreichend Wohnraum für sich und Ihre Familie verfügen. Wie groß eine Wohnung sein muss, ist von Bundesland zu Bundesland verschieden. Ihre Wohnung muss groß genug für Ihre Familie sein. In der Regel benötigen Sie pro Familienmitglied ab 6 Jahren 12 Quadratmeter. Für Kinder unter 6 Jahren reichen 10 Quadratmeter. Babys bis 2 Jahre werden nicht mitgerechnet. Im Ausnahmefall darf eine Wohnung auch ein bisschen kleiner sein.
- Krankenversicherung
- Orientierungskurs erfolgreich abgeschlossen
- Keine Straftaten
- Die Gründe, die zur Zuerkennung Ihres Abschiebungsverbots geführt haben, liegen weiter vor. Das BAMF darf Ihre Aufenthaltserlaubnis also nicht widerrufen haben.
https://handbookgermany.de/de/permanent-residence#faq_566
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Grundsätzlich werden sowohl die Zeiten mit Aufenthaltstitel, als auch die Zeiten mit Aufenthaltsgestattung gezählt. Welche Zeiten der sieben Jahre bei dir genau zählen, solltest du bei einer Beratungsstelle oder Beratung durch einen Rechtsanwalt oder Rechtsanwältin prüfen lassen, da du mehrere Asylverfahren hattest und womöglich nur die Zeit ab Beantragung des letzten Verfahrens zählt.
Ich kann verstehen, dass es dir wichtig ist, so schnell wie möglich in einen unbefristeten Aufenthalt zu wechseln. Bitte beachte aber, dass alle Voraussetzungen für die Beantragung einer Niederlassungserlaubnis erfüllt sein müssen.
Für dich ist es wichtig, folgende Voraussetzungen erneut zu prüfen:
1. Kannst du den Lebensunterhalt selbst sichern? (Einkommen durch eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit)
2. Hast du bereits 60 Monate Rentenbeiträge gezahlt? (Das ist nach 5 Jahren sozialversicherungspflichtiger Tätigkeit erfüllt.)
3. Hast du eigenen Wohnraum?
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Falls du diese Voraussetzungen noch nicht oder erst in z.B. einem Jahr erfüllst, kannst du deinen Aufenthaltstitel nach §25.3 AufenthG verlängern lassen. Plane für den Antrag auf Verlängerung 2-3 Monate ein und kümmere dich rechtzeitig. Hier findest du die notwendigen Dokumente: https://handbookgermany.de/de/right-of-residence#faq_39
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Zu Familiennachzug kannst du dich noch einmal in diesem Kapitel einlesen: https://handbookgermany.de/de/family-reunification#faq_324
Die Voraussetzung sind bei einem Aufenthalt mit Abschiebeverbot leider sehr hoch und gelten leider nur für die Kernfamilie (https://handbookgermany.de/de/family-reunification#faq_323 ).
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Nehme dir in Ruhe Zeit, die ganzen Informationen zu lesen und komme gerne auf mich zurück, wenn du weitere Fragen hast.
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Die Voraussetzungen sowohl für eine Niederlassungserlaubnis als auch für Familiennachzug kannst du bei einem Termin in einer Beratungsstelle vom Jugendmigrationsdienst besprechen. Dort erhältst du auch Unterstützung bei einem Antrag. Möchtest du mit die nächste größere Stadt sagen, dann kann ich dich bei der Suche nach einer Beratungsstelle unterstützen.
Ansonsten findest du hier einen JMD in deiner Nähe, wenn du die PLZ eingibst: https://www.jugendmigrationsdienste.de/meinen-jmd-vor-ort-finden#
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Viele Grüße
Daniela

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