Wohnsitzbeschränkung Aufhalt nach 19d 1a

noelbrk • 11 October 2023
4 Kommentare
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Hallo 

 

Ich bin  Noel . Darf ich man eine Zustimmung vom Ausländeramt um das Bundesland zu wechsel? D.h Das  umziehenvon Bayern nach NRW(Aachen) ? Ich habe schon eine Wohnung und ein Arbeitsvertrag in Aachen.

 

VL

Noel

Kategorie
Umzug

Antworten (4)

Moderation

Hallo noelbrk
danke für deine Frage.
Nach Erhalt eines Aufenthaltstitels gilt die Wohnsitzauflage für maximal weitere drei Jahre. Oft steht im (grünen) Zusatzblatt zur Plastikkarte, ob man eine Wohnsitzauflage hat.
Es ist richtig, dass du diese Änderung offiziell abklären musst. In der Regel muss für den Umzug auch ein Grund genannt werden. In deinem Fall ist es die Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung.
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Es gibt die Möglichkeit, die Streichung/ Aufhebung der Wohnsitzauflage nach §12a AufenthG bei der zuständigen Ausländerbehörde zu beantragen. Dabei sollte auch der neue Arbeitsvertrag vorgelegt werden.
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Für den Antrag auf Streichung/ Aufhebung der Wohnsitzauflage kannst du dir Unterstützung von einer Beratungsstelle der Migrationsberatung für Erwachse (MBE) suchen. Hier findest du mit Eingabe der Postleitzahl (PLZ) die nächste Beratungsstelle:
https://bamf-navi.bamf.de/de/Themen/Migrationsberatung/
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Melde dich gerne bei weiteren Fragen oder wenn du Unterstützung bei der Suche nach einer geeigneten Beratungsstelle brauchst.
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Viele Grüße
Daniela

noelbrk

Auf meinem Zusatzblatt steht es keine Wohnsitzbeschränkung . Die nebenstimmung besagt nur dass ich für 2 jahre in meinem Beruf beschäftigt sein muss .

Moderation

Hallo noelbrk
super, dann hast du wahrscheinlich keine Wohnsitzauflage, da du deinen Lebensunterhalt selbst sicherst. Ein Wechsel der Beschäftigung ist möglich. Kannst du dich an eine Beratungsstelle wenden, damit sich jemand deine Situation noch einmal genau anschauen kann.
Alles Gute und viel Erfolg beim neuen Job.
Viele Grüße
Daniela

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