Verlust der Niederlassungserlaubnis bei Ausreise

tablet.firtina • 29 Dezember 2023
4 Kommentare
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Hallo ihr lieben,

ich bin im Internet auf eure Community gestoßen und wollte hier mal eine Frage stellen. Generell ist es ja so dass man mit Verlegung des Wohnsitzes bzw. mit der Ausreise aus Deutschland seine Niederlassungserlaubnis verlieren "kann".

Die Frage ist aber wie es denn aussieht, wenn man von der Behörde eine Bescheinigung zum Fortbestand der Niederlassungserlaubnis gem. §51 Absatz 2 AufenthG bekommt und sich im Nachhinein von Deutschland abmeldet. Nehmen wir an nach einem Jahr oder zwei fällt jemandem auf dass man im Ausland doch nicht Fuß fassen kann. Könnte man mit dieser Bescheinigung wieder in Deutschland sich problemlos anmelden.

Ich danke schon mal für die Antwort und wünsche allen einen guten Rutsch ins neue Jahr.

Kategorie
Ausländerbehörde

Antworten (4)

Moderation

Hallo tablet.firtina
danke für deine Frage. Schön, dass du unser Forum gefunden hast!
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Soweit ich es sehe hast du dich bereits ausführlich damit beschäftigt. Wenn man länger als 6 Monate nicht in Deutschland ist oder ausreist, um dauerhaft in einem anderen Land zu leben erlischt die Niederlassungserlaubnis.
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Wichtig ist zu wissen, dass die Niederlassungserlaubnis nur in folgenden zwei Fällen weiterbesteht:
- wenn der Aufenthalt in Deutschland mindestens 15 Jahre beträgt und der Lebensunterhalt gesichert ist (das gleiche gilt für den Ehepartner dieser Person)
- wenn eine Ehe mit einem deutschen Staatsangehörigen geschlossen ist.
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Hier in diesem Thread ging es um ein ähnliches Thema: https://together-in-germany.de/de/thread/niederlassungserlaubnis-1
Du kannst gerne eine Nachfrage im Verlauf stellen, vielleicht antwortet die andere Userin und berichtet von ihren Erfahrungen :)
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Ich wünsche dir ebenso einen guten Rutsch ins neue Jahr. Melde dich auch gerne bei Rückfragen.
Viele Grüße
Daniela

tablet.firtina

Vielen dank für die schnelle Rückinfo. Ich bin nun 33 jahre alt in Deutschland geboren und aufgewachsen. Damit habe ich die 15 Jahre Regelung erfüllt. Lebensunterhalt ist gesichert, da ich keine Miete mehr zahle(auch nicht bei der Rückkehr), da ich von den Eltern eine Wohnung bei der Wiedereinreise zur Verfügung habe und ich evtl mein ALG1 auch bis zu 4 Jahre in die Zukunft verschieben könnte. Da das Arbeitslosengeld keine Sozialleistung ist dient diese auch als Beweis zur lebensunterhalt Sicherung. Falls ich es falsch weis korrigieren sie mich bitte.
Damit sollte ich doch bei einer Abmeldung aus Deutschland und Ausreise meine Niederlassung dennoch behalten können. Habe ich es richtig verstanden?
Vielen Dank nochmals fürs lesen und Antworten. Das ist das erste mal das jemand mir eine ausführliche Antwort gibt. Rspekt an die Community daumen hoch.

Moderation

Danke für die Rückmeldung tablet.firtina
Soweit ich deine Situation verstehe, sollte in deinem Fall die Niederlassungserlaubnis bestehen bleiben. Bei einer so wichtigen Frage ist es oft sinnvoll, zusätzliche Rechtsberatung bei einer Anwaltskanzlei einzuholen. Oft kann eine einmalige Beratung vereinbart werden.
Außerdem kann auch der vorherige Kontakt mit der Ausländerbehörde empfehlenswert sein.
Alles Gute und viel Erfolg im neuen Jahr
Daniela

tablet.firtina

Danke vielmals. Daumen hoch an das forum.

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