Verlobte

ozgursahin44 • 19 April 2024
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Sehr geehrter Damen und Herren,

mein name Ist Sahin aus Duisburg, 

Meine Frage ist ich bin Geschieden und ich habe in Deutschland geborene 2 Söhne mit Deutsche pass. 18 und 14 Jahre alt. ich bin zur Zeit Verlobt in der Türkei. Ich bin Chronik krank Diabetis, Herz und Depression. deswegen ich bin Arbeitsunfähig durch  von Jobcenter bzw. Arbeitsamt Gutachter Arzt. Ich habe keine eigene einkommen ich lebe von Jobcenter wegen meine Krankheit und wenn ich heirate oder meine Verlobte nach Deutschland bringen kann? 

meine Niederlassungserlaubnis ist 26 Abs. 3 S. 3

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Sahin 

Kategorie
Heirat

Antworten (2)

Moderation

Hallo ozgursahin44
Danke für deine Frage. Wenn ich dich richtig verstehe wohnst du in Deutschland und hast eine Niederlassungserlaubnis. Aktuell bist du zu Besuch in der Türkei und wünscht dir, dass deine Verlobte mir dir in Deutschland wohnen kann.
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Wenn die Person in Deutschland eine Niederlassungserlaubnis hat, müssen für ein Visum zum Familiennachzug folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Kernfamilie (verlobt sein reicht leider nicht, es muss eine offizielle Ehe sein)
- A1 deutsch Niveau der nachziehenden Person
- Ausreichend Einkommen um den Lebensunterhalt der Partner:in mitzufinanzieren
- Ausreichend Wohnraum für beide Personen
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Wie du schon beschreibst wird es wahrscheinlich nicht möglich sein, dass du diese Voraussetzungen erfüllen kannst.
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Deshalb möchte ich dir alternative Möglichkeiten mitgeben:
Deine Verlobte hat die Möglichkeit ein eigenes Visum zu beantragen. Dieses Visum kann aus verschiedenen Gründen beantragt werden
Zum Beispiel
- Arbeit als Fachkraft
- Ausbildung in Deutschland
- Chancenkarte (ab Juni)
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Hier findest du eine Übersicht, welche nationalen Visa für türkische Staatsbürger:innen möglich sind zu beantragen:
https://tuerkei.diplo.de/tr-de/service/05-VisaEinreise/-/2306716?openAc…
Alle Voraussetzungen stehen bei den einzelnen Visa Arten.
Bei einer Ausbildung muss zum Beispiel ein Ausbildungsvertrag vorgelegt werden. Weitere Infos stehen hier:
https://www.make-it-in-germany.com/de/visum-aufenthalt/arten/berufsausb…
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Ich wünsche euch alle Gute
Daniela

ozgursahin44

Hallo Daniele,

danke für ihre nette Antwort.

meine frage ist meine Niederlassungserlaubnis ist 26 Abs. 3 S. 3 ich habe über internet Gesetze gelesen, mit dieser Paragraf muss man nicht Finanziell gesichert sein damit Verlobte bzw. Ehe frau nach Deutschland bringen. weil ich bin Chronisch krank (Herz,Diebetis,Deprassion) deswegen ich kann nicht arbeiten. meine sorge ist wenn ich heirate ich kann nicht meine Frau nach Deutschland bringen. Ich glaube gibts ausnahmen fall für dieser Gesetz.

Mit freundlichen Grüßen

Özgür Sahin

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