Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich besitze eine Aufenthaltserlaubnis nach 19d seit 3 Jahren , momentan Arbeitslos und möchte gerne eine Umschulung machen .
Ich frag mich ob ich eine Umschulung nach 19d machen darf?
Vielen Dank für Ihre Unterstützung.
Mit freundlichen Grüßen,
Mohammad
Hey
Mein Cousin ist 27 Jahre alt und wurde sehr gern ein Ausbildung in Deutschland machen. Er hat 7 Jahre als Auto Mechaniker gearbeitet, Taxi Fahrer, LKW Fahrer und weiteres…)Er hat Erfahrung in verschiedenen Arbeiten. Er besitzt zwei verschiedene Führerscheinen. Er lebt in Iran und hat ein gültiges Reise pass. Bei Sprach Niveau ist er gerade bei A1. Er hat auch ein Diplom. Wie und wo kann ich für ihn ein Visum für Ausbildungsplatzsuche beantragen?
zararan Hallo, entschuldige, dass wir deine Frage übersehen haben. Hier findest du deine Antwort: https://together-in-germany.de/en/node/5803
Ja. Ich hatte vorher Ausbildung Duldung. Nach der Ausbildung habe ich seit 3 jahren gleiche Bereich gearbeitet auf Aufenthaltserlaubnis nach 19d.
Wenn ich eine Umschulung (gründ dafür ist Gesundheit) von Arbeitsagentur Zustimmung hat, bekomme ich gleiche Aufenthaltserlaubnis nach 19d oder andre Aufenthaltserlaubnis?
Hallo Hossain 121
danke für die Rückfrage.
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Normalerweise ist ein Aufenthaltstitel immer an einen bestimmten Zweck gebunden. Ein Aufenthaltstitel zum Zweck der Weiterbildung ist §16a AufenthG: https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__16a.html
Wahrscheinlich wechselst du dann deinen Titel. Bitte lasse dich hierzu bei einer Beratungsstelle ausführlich zu den Optionen beraten und am besten auch beim Antrag unterstützen.
Hier findest du eine Beratungsstelle:
https://bamf-navi.bamf.de/de/Themen/Migrationsberatung/
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Viele Grüße
Daniela
Zudem habe ich noch eine Frage und zwar wenn ich Anspruch auf Arbeitslosgeld 1, wie lange erhalte ich Aufenthaltserlaubnis nach 19d oder Ausländerbehörde geben mir zeit um eine neue Arbeitsplätze zu finden?
Vielen vielen Dank für Ihre Unterstützung.
Mit freundlichen Grüßen,
Mohammad M.Hossain.
Wenn du 12 Monate gearbeitet hast, hast du einen Anspruch auf Arbeitslosengeld 1. Hierfür kannst du den Antrag bei der Bundesagentur für Arbeit stellen.
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Es ist wichtig, dass du die Ausländerbehörde über aktuelle Veränderungen informierst. Im Normalfall hast du Zeit dir innerhalb von 3-6 Monaten eine neue Arbeitsstelle zu suchen. Die genaue Zeit kann dir die Behörde sagen oder du kannst bei der Beratungsstelle nachfragen, welche Erfahrungen sie gemacht haben.
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Viele Grüße
Daniela
Wo ist die Beratungsstelle? Die link von Beratungsstelle von BAmf funktioniert nicht.
Kannst du mir deine Postleitzahl sagen? Dann helfe ich dir bei der Suche nach einer Beratungsstelle!
Solange ich mich informieren, habe ich gehört wenn man Arbeitslosgeld 1 Anspruch hat, bekommt man 1 jahre lang Aufenthaltserlaubnis. Stimmt das?
Ich bin mir nicht ganz sicher, wie diese Information gemeint ist.
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Man hat Anspruch auf Arbeitslosengeld 1, wenn man 12 Monate gearbeitet hat. Leider muss für den Antrag auf Arbeitslosengeld eine gültige Aufenthaltserlaubnis vorliegen. Eine Aufenthalt zur Arbeit ist aber ohne Beschäftigung nicht mehr gültig, deshalb müsste man schnell einen neuen Aufenthaltstitel erhalten (zum Beispiel zur Jobsuche, zur Ausbildung oder ähnlich).