Teilweise Anerkennung

Ismail-Barbara • 31 März 2024
4 Kommentare
0 Gefällt mir

ich habe mehr al 5 Jahre Erfahrung in der Hotelbranche. 

Ich mache jetzt eine Ausbildung als Hotelfachmann in Bayern und bin ich im zweiten Lebensjahr, aber ich kenne schon alles und lerne ich gar nicht was neues in der Schule. 

Meine Frage ist: kann ich die Ausbildung zur Arbeit wechseln? 

Kategorie
Arbeitserlaubnis

Antworten (4)

Wir5+7aus Pk

Sprich doch Mal in der Schule deinen Lehrer an ob du die Prüfung vorziehen kannst. Damit Du auf jeden Fall einen Abschluss in der Tasche hast

Ismail-Barbara

Hallo Frau Barbara, hoffentlich es geht dir gut.
Mein Aufenthalt ist und gültig für die 3
Jahre der Ausbildung. Viele liebe Grüße.

Moderation

Ismail-Barbara Hey, toll, dass du dich für eine Ausbildung zum Hotelfachmann entschieden hast! Du verfügst bereits über mehr als 5 Jahre Erfahrung in der Hotelbranche, was sicher eine gute Grundlage für deine Ausbildung ist. Es ist normal, dass man sich in einem bestimmten Bereich bereits gut auskennt, bevor man eine formale Ausbildung beginnt. Wenn du eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung (§16a) hast, kannst du vor Abschluss deiner Ausbildung in eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer qualifizierten Beschäftigung wechseln, sofern du alle Voraussetzungen für diesen Aufenthaltstitel erfüllst: Du hast einen im Herkunftsland staatlich anerkannten Berufs- oder Studienabschluss und kannst innerhalb der letzten fünf Jahre mindestens zwei Jahre qualifizierte Berufserfahrung nachweisen: https://www.make-it-in-germany.com/de/visum-aufenthalt/arten/visum-beru….
ismail-barbara, eine abgeschlossene Ausbildung erweitert deine beruflichen Möglichkeiten und Du hast langfristig bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Wenn du weitere Fragen hast, gib mir bitte Bescheid. Viele Grüße Barbara

Um an der Unterhaltung teilzunehmen melde dich an oder registriere dich.