§18

Yuliia Bubnova • 13 October 2023
17 Kommentare
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Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe eine Frage: 

Ich bin aus der Ukraine nach Deutschland im letzten März angekommen und habe meine Aufenthaltserlaubnis nach §24 im Mai 2022 bekommen. Seit Mai 2022 arbeite ich hier in Deutschland als Massagetherapeutin und kriege kein soziale Hilfe. 

Wie kann ich Aufenthaltserlaubnis nach §18 bekommen? Was muss ich tun?

Ich habe eine höhere Ausbildung 8n der Ukraine abgeschlossen.

 

​​​​​Danke im Voraus für Ihre Antwort.

Mit freundlichen Grüßen

Yuliia 

Antworten (17)

Moderation

Hallo Yuliia Bubnova vielen Dank für Deine Frage.
Dein Name sieht wie ein Klarname aus. Falls das der Fall sein sollte, empfehlen wir, ihn in einen Nicknamen zu ändern, damit Deine Daten sicher sind und Du vertraulich Deine Informationen mit uns teilen kannst.
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Es ist toll, dass Du bereits eine Arbeit gefunden hast. Wenn Du Deinen Aufenthaltstitel zu einem §18 wechseln möchtest, benötigst Du einen anerkannten Abschluss, um als Fachkraft zu zählen.
Wenn Du bereits eine Ausbildung bereits in Ukraine abgeschlossen hast, kannst Du in Deutschland einen Antrag auf Gleichwertigkeit beantragen. Auf unserer Webseite findest Du mehr Informationen über den Prozess: https://handbookgermany.de/de/recognition
Die zuständige Stelle ist entweder die Industrie- und Handelskammer (IHK) oder die Handwerkskammer (HWK). Das ist abhängig von Deinem Ausbildungsberuf. Wenn Du mir Deinen Wohnort nennst und welche Berufsausbildung zu abgeschlossen hast, dann unterstütze ich Dich gerne bei der Suche.
Es gibt auch Beratungsstellen, beispielsweise das IQ Netzwerk, die beim Anerkennungsverfahren unterstützen können. Gerne suche ich Dir bei Bedarf auch hier eine passende Stelle.
Freue mich über Deine Rückmeldung.

Yuliia Bubnova

Guten Abend. Vielen Dank für Ihre Hilfe. Ich habe meinen Universität gefunden.
Der hat H+ und meine Abschlussklasse A5.
Für meinen Mann: H- Einrichtung ohne Hochschulrang, leider...

Moderation

Hallo Yuliia Bubnova es ist sehr gut, dass Deine Universität H+ aufweist.
Wenn Du bei Deinem Abschluss links auf das + gehst, siehst Du die Bewertung. Äquivalenzklasse:. Steht bei Deinem Abschluss Entspricht. Ausschlaggebend ist auch die Spalte danach, welchem deutschen Abschluss dieser gleichgestellt wurde.
Bei H- ist leider auch ein Antrag auf Anerkennung keine Möglichkeit, da die Institution bereits die Universität nicht akkreditiert hat. Dadurch ist eine individuelle Prüfung leider mit wenig Chancen verbunden. Das tut mit Leid.
Leider ist ein anerkannter Abschluss nötig, um als Fachkraft zu zählen. Sobald Du alle Voraussetzungen erfüllst und Dich dazu entscheidest Deinen Aufenthaltstitel zu wechseln, hätte Dein Mann die Möglichkeit Familiennachzug zu Dir zu beantragen.
Falls ihr einen Wechsel in Erwägung zieht, könnt ihr Euch an eine Migrationsberatungsstelle wenden. Gemeinsam könnt ihr Euch Eure Dokumente anschauen und die bestmöglichsten Schritte für Euch diskutieren.
Diakonisches Werk der Ev. Kirchenkreise Trier, Simmern-Trarbach und an Nahe und Glan gGmbH
Karthäuser Str. 155
54329 Konz
06501-6039782
migration.trier@diakoniehilft.de
http://www.diakoniehilft.de
Sag mir gerne Bescheid, wenn Du weitere Unterstützung brauchst.

Yuliia Bubnova

Guten Morgen!
Vielen Dank für Ihre Hilfe 🙏
Links von H+, steht Staatliche Universität.
Name von meinem Universität ist Sumskyj derzavnyj universytet, Ort - Sumy, Land - Ukraine.

Yuliia Bubnova

Der Titel in der Datenbank stimmt mit meinem Abschluss auf Zeugnis. Hier ist alles gut

Yuliia Bubnova

ekonomist (ekonomika pidpryjemstva)
specialist

Yuliia Bubnova

Ja, im Anhang Anabin-uni_yuliia.pdf steht mein Universität und mein Abschlusstitel: ekonomist (ekonomika pidpryjemstva)
specialist.

Moderation

Sehr gut! Dann ist Dein Abschluss und Deine Universität anerkannt. Falls Du einen neuen Aufenthaltstitel nach §18B AufenthG beantragen möchtest, ist es empfehlendwert die zwei Dokumente mit Deinem Diplom einzureichen.
ich wünsche Dir und Deinem Mann alles Gute.
Bei Rückfragen, melde Dich gerne.

Yuliia Bubnova

Vielen Dank für Ihre Hilfe. Und noch bitte eine Frage, wo kann ich mein Diplom anerkannten zu lassen?

Moderation

Wenn die zuvor angehängten Dokumente Deine Universität sowie Deinen Abschluss beschreiben, musst Du keinen Anerkennungsprozess durchlaufen, da sie bereits als Gleichwertig anerkannt wurden.
Bei der Beantragung solltest Du die Dokumente zusammen mit Deinem Abschlusszeugnis abgeben.

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