Reise ins Herkunftsland mit Niederlassungserlaubnis

Daniela _Community Managerin • 11 September 2023
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Hallo an alle, hier eine Frage aus der Community:


Ich bin seit vierzehn Jahre in Deutschland , habe ich eine Abschiebung bekommen im Jahr 

Ich bin seit vierzehn Jahre in Deutschland , habe ich eine Abschiebungverbot Aufenthalts bekommen im Jahr 2010

Nun habe ich Niederlassungs Erlaubnis nach Paragraf 9 bekommen

Ich bin Afghaner kann ich jetzt da mit nach Afghanistan Reisen?
Danke

Antworten (1)

Moderation

Hallo,
grundsätzlich ist die Niederlassungserlaubnis kein Aufenthalt aus Schutzgründen. Jedoch hattest du vorher ein Abschiebeverbot.
Es kann sein, dass bei einer Reise ins Herkunftsland ein Widerrufsverfahren eingeleitet wird. Das bedeutet, dass das BAMF deinen Aufenthaltstitel, in dem Fall deine Niederlassungserlaubnis widerrufen könnte.
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Es kann also sein, dass man seine Niederlassungserlaubnis verliert.
Hier ein Überblick, was zum Verlust der Niederlassungserlaubnis führt:
https://handbookgermany.de/de/permanent-residence#faq_570
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Viele Grüße
Daniela

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