Sehr geehrte Damen und Herren,
mein Name ist Mohammad und ich lebe mit meiner Familie in Nordrhein-Westfalen. Ich wende mich mit einer wichtigen Anfrage an Sie, die unser Aufenthaltsrecht betrifft.
Unser erster Sohn, der im Mai 2022 geboren wurde, erhielt direkt eine Aufenthaltserlaubnis, ohne dass wir einen Asylantrag stellen mussten. Für unseren neugeborenen Sohn, der im Januar 2024 zur Welt kam, wurden wir jedoch aufgefordert, Asyl zu beantragen.
Unsere Familie ist aus humanitären Gründen aus Afghanistan nach Deutschland gekommen, und seit 2021 haben wir hier unseren Lebensmittelpunkt. Es ist uns unklar, warum für unseren zweiten Sohn nun ein Asylantrag gestellt werden muss, während unser erster Sohn direkt eine Aufenthaltserlaubnis erhalten hat.
Ich bitte um detaillierte Informationen und Beratung zu unserem Fall, insbesondere im Hinblick auf den anstehenden Termin bei der Ausländerbehörde am 29. dieses Monats. Eine schnelle Klärung dieser Angelegenheit ist für uns von großer Bedeutung.
Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Unterstützung und freue mich auf eine baldige Rückmeldung.
Mit freundlichen Grüßen,
Mohammad
Hallo Barbara, vielen Dank für Ihre Kommentar. Unsere Postleitzahl lautet 45770 und wir erhalten eine Aufenthaltstitel Satz 22. Ich freue mich auf Ihre weitere Kommentaren.
Saatai2020 Welcher Aufenthaltstitel ist das genau?
22 S.2
Hallo Saatai2020 , ich habe gerade mit einer Beratungsstelle telefoniert und ihnen deine Situation geschildert. Sie sagten, du sollst ihnen eine E-Mail mit deinem Anliegen schreiben. Hier sind die Adressen: enordpoolver.dogar(at)asb-vest-re.de und
enver.dogar(at)asb-vest-re.de
Sie werden dich dann beraten. Hier ist ihre Internetseite https://www.asb-vest-re.de/unsere-angebote/fluechtlingshilfe-und-integr… Beste Grüße Barbara