Kinderzuschlag

lamine • 13 September 2023
6 Kommentare
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Hallo kann man seinen Kinderzuschlag verlängern? ich bekomme Kinderzuschlag bis November aber meine Situation ist immer gleich. Oder bekommt man Kinderzuschlag nur ein Mal?

danke

Kategorie
Kindergeld

Antworten (6)

Moderation

Hallo lamine
danke für deine Frage.
In der Regel ist es so, dass Leistungen wie der Kinderzuschlag für 6 Monate gewährt werden. Das nennt sich Bewilligungszeitraum. Wenn sich die Verhältnisse nicht geändert haben, kann man einfach die Verlängerung beantragen und weiterhin den Kinderzuschlag bekommen. Den Kinderzuschlag kann man bekommen, bis das Kind 25 Jahre ist. Man muss ihn nur immer wieder verlängern.
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Du schreibst, dass alles gleich geblieben ist. Dann reicht ein sogenannter "Kurzantrag auf Kinderzuschlag bei unveränderten Verhältnissen"
Hier findest du diesen Antrag als PDF zum Ausdrucken: https://www.arbeitsagentur.de/datei/kiz1-k_ba146472.pdf
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Wichtig ist, dass du das Kreuzchen bei "Nein" machst, da du noch keinen Kurzantrag ausgefüllt hast.
Dann musst du persönliche Angaben eintragen und auch die Kindergeldnummer (die findest du oft auf dem Kontoauszug).
Zuletzt noch unterschreiben und an deine zuständige Familienkasse senden.
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Wenn du Unterstützung beim Ausfüllen brauchst, melde dich gerne noch einmal.
Viele Grüße
Daniela

lamine

Danke Daniela, ja meine finanzielle Situation hat sich nicht geändert ich bin die einzige, die zu Hause arbeitet und ich muss mich um alles kümmern. mein Mann ist Agrarwissenschaftler, aber er hat noch keine Arbeit. er hat keinen Anspruch auf Zulagen, weil er am 02.2023 in Deutschland ist. er hat das Niveau b2 und sucht eine Arbeit. Ich bin Dir Dankbar für alle ich habe noch eine Frage darf er Leistung von jobcenter beantragen ? and wenn ja wird Jobcenter auf mein Ankommen achten ich meine dass Jobcenter meine Gehaltabrechnung frage und dass sie immer mein Kontoaufzüge fragen.
beste Grüße
Lamine

Moderation

lamine
Hallo nochmal, danke für die Antwort.
Wenn ich es richtig verstehe, wohnen du, dein Mann und dein Kind zusammen in einem Haushalt. Das heißt, ihr geltet als eine "Bedarfsgemeinschaft" (alle wirtschaften zusammen).
Es kann sein, da dein Mann aktuell kein Einkommen hat und bisher nicht in Deutschland gearbeitet hat, dass ihr Anspruch auf Unterstützung vom Jobcenter habt.
Beachte aber, dass sich die verschiedenen Leistungen gegenseitig teilweise ausschließen.
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Bei Anspruch auf Bürgergeld (vom Jobcenter) bekommt ihr pro Person einen Regelbedarf und die Miete kann größtenteils übernommen werden, dein Einkommen und Kindergeld wird angerechnet.
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Wenn es so viel Einkommen ist, dass ihr keinen Anspruch mehr auf Bürgergeld habt, können ergänzende Leistungen beantragt werden, wie Kinderzuschlag (was du aktuell bekommst) und Wohngeld.
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Wie du merkst ist das leider ein wenig kompliziert. Es kann helfen, wenn ihr zu einer Beratungsstelle geht und euch dort ausführlich erklären lasst, welche Leistungen euch zustehen.
Kennst du eine Migrationsberatungsstelle in deiner Nähe? Du könntest auch hier in der Suche mit deiner Postleitzahl (PLZ) eine finden: https://bamf-navi.bamf.de/de/Themen/Migrationsberatung/
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Berater:innen können oft auch bei Unterlagen zur Jobsuche unterstützen oder kennen weitere Hilfsangebote.
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Hast du noch weitere Fragen?
Viele Grüße
Daniela

lamine

Morgen Liebe Daniela, vielen Danke für Ihre Hilfe ich schaue mir die Unterlagen an und wenn ich noch fragen habe komme ich wieder zu Ihnen.
Viele Liebe Grüße
Lamine

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