Kindergeld für Stieftochter aus Marokko

said3 • 13 März 2024
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Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich bin deutscher und verheiratet mit einer Marokkanerin,die durch Ehegattennachzug nach Deutschland gekommen.

Wir beabsichtigen Ihre  9 jährige Tochter auch Marokkanerin von erste Ehe durch Kindesnachzug  zu uns zu bringen.

Meine Frage hätte meine Stieftochter Anspruch auf Kindergeld.

Mit freundlichen Grüßen 

 

 

 

Kategorie
Kindergeld

Antworten (1)

Moderation

Hallo said3
schön, dass du uns eine neue Frage im Forum stellst.
Wenn deine Stieftochter über Familiennachzug nach Deutschland kommt, habt ihr im Normalfall auch Anspruch auf Kindergeld.
Ob für ein Kind Kindergeld bei der Familienkasse beantragt werden kann liegt daran, ob die Eltern Anspruch auf diese Leistung haben.
Menschen im Asylverfahren oder Menschen, die Geld vom Jobcenter erhalten bekommen Kindergeld zum Beispiel nicht direkt von der Familienkasse, sondern es wird mit anderen Leistungen verrechnet.
Kindergeld kann erst beantragt werden, wenn das Kind in Deutschland gemeldet ist.
Hier mehr Infos:
https://handbookgermany.de/de/child-benefit
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Bitte beachte: Da du in früheren Fragen bereits nach einer Verpflichtungserklärung gefragt hast, ist folgende Info wichtig. Wenn eine Verpflichtungserklärung vorliegt, kann für deine Stieftochter keine Leistung bezogen werden.
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Melde dich gerne bei weiteren Fragen.
Viele Grüße
Daniela

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