Integrationskurs Fristen

BlumeFlora47 • 17 Juli 2023
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Guten Abend,

ich bin mit einer jungen Frau in Kontakt die seit August 2022 den Flüchtlingsstatus hat, zunächst für drei Jahre, auf Grund von politischer Verfolgung in ihrem Heimatland. Sie kommt aus Guinea. Sie hat eine Verpflichtung zur Teilnahme an einem Integrationskurs nach §44a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a AufenthG. Da sie ein kleines Kind hat, hat sie bisher noch nicht nach einem Kurs gesucht. Die Bestätigung über die Verpflichtung wurde ihr am 20.09.2022 ausgestellt. Da steht, dass die Teilnahmeverpflichtung "zeitlich unbeschränkt" gelten würde. Bedeutet das, dass sie solange ihr Flüchtlingsstatus noch aktuell ist, Zeit hat, nach einem Integrationskurs zu suchen? Gibt es da irgendetwas was sie beachten muss, da sonst ihr Aufenthalt gefährdet ist? Was ist, wenn sie keinen Kurs findet?

Benötigen Sie weitere Informationen?

Vielen Dank im Voraus und freundliche Grüße.

Kategorie
Integrationskurs

Antworten (1)

Moderation

Hallo BlumeFlora47 ,
lieben Dank für die Frage. Es ist verständlich, dass der Besuch eines Integrationskurses für sie nur bei einer geklärten Kinderbetreuung starten kann.
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Ganz allgemein ist es so, dass entweder die Ausländerbehörde oder das Jobcenter (bei Bezug von Bürgergeld) eine Verpflichtung zum Integrationskurs ausstellen. Eine solche Verpflichtung ist nichts Ungewöhnliches und kann aus verschiedenen Gründen ausgestellt werden.
Ich verstehe es so, dass die Frau grundsätzlich an einem Integrationskurs teilnehmen möchte, sie jedoch aufgrund der Kinderbetreuung noch keinen passenden Platz gefunden hat bzw. nicht aktiv danach gesucht hat. Kinderbetreuung an sich gilt nicht als Grund, um nicht an einem Integrationskurs teilzunehmen. Aber natürlich muss für eine Teilnahme die Kinderbetreuung geklärt sein.
Es gibt Integrationskurse mit Kinderbetreuung. Je nach Bundesland oder Stadt, wo sie wohnt, sind die Möglichkeiten verschieden.
Es gibt auch ein Programm, dass Integrationskurse in Kombi mit Kinderbetreuung anbietet, dafür muss sich die Frau extra bewerben. Im BAMF-Navi kann explizit nach Integrationskursen mit Kinderbetreuung gesucht werden:
https://bamf-navi.bamf.de/de/Themen/Integrationskurse/
Außerdem können auch Sprachschulen / Sprachkursträger direkt angefragt werden, ob eine Kinderbetreuung möglich ist bzw. sie Lösungsvorschläge haben. Oft gibt es da bereits die richtigen Kontakte zu Beratungsstellen. Ich weiß natürlich nicht das Alter des Kindes, je nachdem könnte das Kind auch in eine normale Kinderbetreuung unabhängig vom Integrationskurs. Je nach Alter könnte das Kind bereits einen Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung haben.
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Vielleicht ist es möglich, dass du mir die nächste größere Stadt oder das Bundesland mitteilst, damit ich bei der Suche nach Sprachkursträgern mit Kinderbetreuung oder Beratungsstellen behilflich sein kann. Zusätzlich könntest du mir noch das Alter des Kindes nennen, dann kann ich nochmal recherchieren
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Weiter steht die Sorge im Raum, dass eine fehlende Teilnahme am Integrationskurs zu Konsequenzen führt. Wichtig ist, die Bemühungen über die Suche nach einem Kurs nachzuweisen, falls z.B. bei einem Weiterbewilligungsantrag bei Jobcenter (das gilt nur beim Bezug von Bürgergeld) nachgefragt wird, weshalb noch kein Kurs besucht wird.
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Das war es erst einmal von mir, ich freue mich, wenn du mir meine Rückfragen beantwortet.
Danke und bis bald.
Viele Grüße

Daniela

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