Gefüchtete Ukraine

Beate Mertens • 14 März 2022
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Welche Möglichkeiten haben die Menschen, die aus der Ukraine kommen hinsichtlich ihres Aufenthaltsrechtes in NRW?

Antworten (3)

TPunkt

Hallo, also die Menschen mit ukrainischer Staatsangehörigkeit, die nach dem 24. Februar aus der Ukraine geflohen sind, können erstmal überall in Deutschland, auch in NRW, ohne Visum bleiben bis zum 23.05.22. Sie brauchen gar keinen Aufenthaltstitel bis zu dieser Frist.

Tanja_Friesen_Moderator

Hallo allerseits,
welche Optionen es für die Menschen aus der Ukraine aktuell gibt, hängt von ihrer Staatsangehörigkeit aus.
Aktuell wissen wir, dass Ukrainer*innen, die nach dem 24.02.22 die Ukraine verlassen haben, nach Deuschland ohne Visum kommen dürfen und auch bis zum 23.05.22 bleiben dürfen, wie TPunkt das schon geschrieben hat.
Weiterhin können Ukrainer*innen einen Aufenthaltstitel nach §24 Aufenthaltsgesetz beantragen, der ihnen erstmal für 1 Jahr erteilt wird.
Es ist natürlich auch möglich, andere Aufenthaltstitel nach der Einreise zu beantragen, wenn die Menschen die Voraussetzungen erfüllen.
Ein Asylantrag wird im Augenblick nicht empfohlen, da der Aufenthaltstitel nach §24 Aufenthaltsgesetz für die Mehrheit der Ukrainer*innen eine bessere Möglichkeit bietet und schneller erteilt wird.
Eine Zusammenfassung der Informationen, die zu diesem Thema im Moment vorhanden sind, haben wir hier bei Handbook Germany erstellt: https://handbookgermany.de/de/ukraine-info/de/aufenthalt.html
Dort gibt es auch Hinweise für Menschen, die aus der Ukraine fliehen mussten, aber keine ukrainischen Staatsangehörigen sind.
Wir aktualisieren die Infos laufend, da die Lage sich schnell verändert.
Bei konkreten Fragen, gerne nochmal hier melden und ich werde versuchen weiterzuhelfen Beate Mertens

Advisor
Beate Mertens

Danke, das ist eine sehr gute Information

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