Einbürgerung in Rostock

waellsukar • 16 October 2023
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Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich habe Antrag auf Einbürgerung am 01.08.2022 gestellt in der Hansestadt Rostock, diese Woche, also nach 1 Jahr und 2 Monate, kam eine Antwort, dass ich nicht mehr gute schulische Leistung habe, das heißt ich liege in der 11. Klasse über 2,5 für Notendurchschnitt, und weil ich mit 6 Jahren Aufenthalt in Deutschland Antrag auf Einbürgerung wegen gute schulische Leistung in der 10. Klasse mit einem Notendurchschnitt von 2,5 gestellt habe, gilt das jetzt nicht mehr weil ich in der 11. Klasse einen Schnitt von über 2,5 habe. Das heißt also ich muss entweder nach 8 Jahren Aufenthalt einen neuen Antrag stellen oder jetzt im 3. Semester also in der 12. Klasse einen Durchschnitt von unter 2,5 griege.

Ist das so richtig oder es zählt nur das Durchschnitt von der 10.Klasse, weil ich Aufgrund dies das Antrag gestellt habe?

Freundliche Grüsse,

 

Kategorie
Einbürgerung

Antworten (2)

Moderation

Hallo waellsukar
vielen Dank für die Frage.
Das klingt nach einer langen Wartezeit, die du hattest und leider auch nicht nach der Antwort, die du dir gewünscht hast.
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Wenn ich es richtig verstehe, bis du schon mehrere Jahre in Deutschland und hast einen Antrag auf Einbürgerung gestellt. Es gibt verschiedene Voraussetzungen für die Einbürgerung, die meisten kennst du bereits. Eine große Voraussetzung ist die Zeit mit Aufenthaltserlaubnis in Deutschland.
Wenn du bereits 8 Jahre eine Aufenthaltserlaubnis in Deutschland hast und alle anderen Voraussetzungen erfüllt sind, hast du ein Recht auf Einbürgerung.
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Aktuell möchtest du dich aber in einer kürzeren Zeit einbürgern lassen, oder?
Dafür ist der Nachweis von "besonderer Integration" erforderlich. Also z.B. ein sehr gutes Deutschniveau oder ein abgeschlossener Integrationskurs. In deinem Fall verlangt die Behörde diesen Nachweis durch einen bestimmten Notendurchschnitt in der Schule, oder?
Wichtig ist, dass du jetzt nicht noch einmal 8 weitere Jahre warten musst, wenn du den Notendurchschnitt nicht erfüllst. Es geht nur um die Zeit zwischen verkürzter Antragstellung und den vollen 8 Jahren, wo du das Recht auf Einbürgerung hast.
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Wie du merkst, ist das ziemlich kompliziert und gar nicht so einfach zusammenzufassen. Kannst du dir vorstellen, eine Beratungsstelle aufzusuchen, mit der du noch einmal alle Unterlagen anschauen kannst und überlegen kannst, wann eine neue Antragstellung sinnvoll ist?
Vielleicht kennst du den Jugendmigrationsdienst (JMD) bei dir vor Ort bereits: https://www.jugendmigrationsdienste.de/jmd/rostock
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Viele Grüße
Daniela

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