Dringende Anfrage bezüglich Aufenthaltsstatus und psychischer Unterstützung

Lili1989 • 4 Januar 2024
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Guten Tag, Ich bin als Fachkraft mit anerkanntem Masterstudium nach Deutschland gekommen und bin seit 5 Jahren hier. Seit August 2022 bin ich als Asylberechtigter anerkannt. Darf ich meine Asylzuerkennung geben und als Fachkraft mit Blaue Karte und Niederlassungserlaubnis hier bleiben? Ich habe einen Integrationskurs, einen Führerschein und die C1-Prüfung absolviert (den schriftlichen Teil leider nicht bestanden, aber ich plane, ihn nachzuholen, wenn erforderlich). Ich habe einen sehr guten Job mit einem guten Einkommen gefunden. Leider geht es mir psychisch gerade nicht gut. Ich wäre Ihnen sehr dankbar für jede Unterstützung im Voraus.

Kategorie
Fachkräfte

Antworten (3)

Moderation

Hallo Lili1989
vielen Dank für deine Frage.
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Wenn ich deine Situation richtig verstehe hast du in Deutschland einen Asylantrag gestellt und seit zwei Jahren circa die Anerkennung und damit eine Aufenthaltserlaubnis. Du bist jedoch nicht über ein Visum nach Deutschland gekommen, richtig?
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Jetzt möchtest du gerne von deinem Aufenthalt (Anerkennung Schutzstatus) in einen Aufenthalt als Fachkraft (also eine Blaue Karte in deinem Fall) wechseln. So ein Spurwechsel war über mehrere Jahre leider sehr schwierig oder kaum möglich, seit November 2023 gibt es aber zum Glück rechtliche Änderungen!
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Es ist jetzt möglich, dass Menschen von einem Aufenthalt mit Schutzstatus (Flüchtlingsschutz oder Subsidiärer Schutz) in die Blaue Karte wechseln. Um die Blaue Karte zu beantragen müssen natürlich die Voraussetzungen wie Mindesteinkommen, Anerkennung des Abschlusses und Arbeitsvertrag vorliegen.
Hier findest du die aktuellen Infos zu den Voraussetzungen: https://www.make-it-in-germany.com/de/visum-aufenthalt/arten/blaue-kart…
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Das wäre die erste Variante. Du könntest natürlich auch in eine Niederlassungserlaubnis wechseln, wenn du hierfür die Voraussetzungen erfüllst.
Dazu gehören unter anderem
- Gesichertes Einkommen
- Ausreichend Wohnraum
- Einzahlung Rentenbeiträge
- 5 Jahre Aufenthalt in Deutschland (verkürzt: 3 Jahre)
Aufgrund deines hohen Deutschniveaus C1 kannst du die Niederlassungserlaubnis bereits nach 3 Jahren beantragen, wenn alle anderen Voraussetzungen soweit erfüllt sind.
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Am besten suchst du zusätzliche eine Beratungsstelle in deiner Nähe (z.B. Migrationsberatung für Erwachsene MBE) oder stellst die offenen Fragen bei der Hotline von Make-it-in-Germany.
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Viele Grüße
Daniela

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