Deutsche Staatsbürgerschaft

Daniela _Community Managerin • 24 November 2023
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Hier eine Frage von Mohamad:

Sehr geehrte Damen und Herren,

mein Name ist Mohamad und ich bin ein Masterabsolvent in Deutschand und aktuell arbeite ich vollzeit. Ich bin seit drei Jahren in Deutschland und schon seit Anfang meines Studiums, habe ich angefangen zu arbeiten. Nun möchte ich fragen, dass laut dem neuen Gesetz, das den Anspruch auf die Staatsbürgerschaft um drei Jahre verkürzt, kann ich die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen?

 

Ich freue mich auf Ihre Antwort

 

Mit freundlichen Grüßen

Mohamad

Kategorie
Einbürgerung

Antworten (3)

Moderation

Hallo Mohammad_Taq
danke für die Frage. Ich kann verstehen, dass vor allem die Verkürzung der Zeiten beim neuen Gesetz eine Erleichterung ist. Leider ist das Gesetz noch nicht in Kraft getreten und deshalb gelten bisher noch die alten Zeiten für die Einbürgerung:
- 8 Jahre
- 7 Jahre (mit abgeschlossenem Integrationskurs)
- 6 Jahre (bei "besonders guter" Integration, z.B. bei sehr gutem Deutsch oder ehrenamtlichen Engagement)
.
Im Kapitel zur Einbürgerung bei Handbook Germany findest du eine Übersicht zu allen Voraussetzungen: https://handbookgermany.de/de/citizenship
.
Wir werden auch sobald das Gesetz durch ist alle Informationen dazu veröffentlichen. Also schaue dafür gerne regelmäßig ins Kapitel oder noch einmal hier im Forum vorbei.
Viele Grüße
Daniela

Mohammad_Taq

Vielen Dank für die Antwort Daniela. Ich wollte kurz fragen, ob ich für die Niderlassungserlaubnis die Berechtigung habe?

Moderation

Hallo nochmal Mohammad_Taq
danke für die Rückfrage.
Da du einen Masterabschluss in Deutschland hast und bereits Vollzeit arbeitest, gehe ich davon aus, dass du einen Titel als Fachkraft oder die Blaue Karte hast.
.
In deinem Fall ist der Weg in die Niederlassungserlaubnis so:
1. akademischer Abschluss in Deutschland
2. Zwei Jahre Arbeit als Fachkraft
Der Antrag auf Niederlassungserlaubnis ist dann bereits möglich. Es reicht in diesem Fall auch, wenn man nur 24 Monate in die Rentenkasse einzahlt und Deutsch auf B1 Niveau spricht.
.
Hier findest du noch einmal eine Übersicht:
https://handbookgermany.de/de/permanent-residence-migrants#faq_547
.
Melde dich gerne bei weiteren Fragen.
Viele Grüße
Daniela

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