Ausbildungsvisum

pitt966 • 6 September 2023
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Hallo,

hat hier jemand schon die mal Erfahrungen in Sachen Ausbildungsvisum gemacht?          Meine 22 jährige Stieftochter aus Thailand ist bei uns und macht z.Zt einen Intensiv Deutschkurs den sie hoffentlich bis Ende des Jahres mit mindestens B2 abschließen wird.    Sie würde dann gerne eine Ausbildung zu Pflegefachfrau machen. Es haben auch schon Bewerbungsgespräche stattgefunden und die würden das sie am besten sofort mit der Ausbildung beginnt wenn sie das Sprachzertifikat B2 hat. Frage wäre kann ein Sprachvisum in ein Ausbildungsvisum geändert werden oder muss sie zurück zur Botschaft und ein neues Visum beantragen was erhebliche mehr Kosten bedeuten würde. Dazu kommt eine wahrscheinlich lange Warte Zeit bis ein Visum vielleicht erteilt wird. Leider bekommt man von der zuständigen Ausländerbehörde keine Auskunft, die Mitarbeiter dort sind mit allem überfordert und haben auch kein Interesse irgendwie behilflich zu sein. Haben aber wenigstens das Sprachvisum auch über ein Jahr hinaus verlängert.

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Moderation

Hallo pitt966
vielen Dank für die Frage.
Es tut mir leid, dass es so schwierig ist, an hilfreiche Informationen dazu zu kommen.
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Der Wechsel von einer Aufenthaltserlaubnis nach §16f (Sprachkurs) zu einer Aufenthaltserlaubnis nach §16a (Berufliche Ausbildung) ist bei erfolgreichem Abschluss des Sprachkurses grundsätzlich möglich.
Die Tabelle gibt dazu einen Überblick:
https://www.einwanderer.net/fileadmin/downloads/tabellen_und_uebersicht…
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Ein solcher "Spurwechsel" liegt meist im Ermessen der Behörden und es müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Es ist in der Regel nicht notwendig, dass ein Visumsverfahren für den neuen Aufenthaltsgrund wiederholt wird, wenn die Person bereits sechs Monate in Deutschland ist.
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Voraussetzungen für den Aufenthalt zu Ausbildungszwecken sind unter anderem:
- Sprachkenntnisse (ab B1 für eine Ausbildung)
- finanzielle Absicherung während der Ausbildung
- Ausbildungsvertrag für eine qualifizierte Berufsausbildung
- Für den Ausbildungsvertrag ist meist die Vorlage einer schulischen Qualifikation notwendig. Diese muss möglicherweise anerkannt werden.
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Da ich hier nur beschränkt unterstützen kann, würde ich empfehlen die Situation noch einmal mit einer Beratungsstelle abzuklären. Das könnte zum Beispiel der Jugendmigrationsdienst vor Ort sein oder eine Beratungsstelle von Faire Integration.
Zwei Berater:innen sind auch hier im Forum, ich tagge sie mal, vielleicht können sie noch mehr Informationen ergänzen.
Jens Leuner Faire Integration BB
[~2728]
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Ich wünsche euch alles Gute!
Melde dich gerne bei weiteren Fragen.
Viele Grüße
Daniela

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