Ausbildungsaufenthaltserlaubnis

sedo • 23 März 2024
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Hallo. Ich habe eine aufenthaltsgestattung und mein Asylklagevervahren dauert immer noch. Ich mache eine Ausbildung und B1-Zertifikat, Wohnung, Pass und Lebensunterhalt gesichert . Darf ich meinen Asylverfahren beenden und dann aufenthaltstitel bekommen? zB. Durch §16g aufenthg. 

Antworten (1)

Moderation

Hallo sedo
danke für deine Frage. Ich kann verstehen, dass die neue Ausbildungsaufenthaltserlaubnis nach einer tollen Alternative klingt.
Wir können keine rechtliche Beratung bieten, aber ich kann dir grundlegende Infos geben. Um eine Ausbildungsaufenthaltserlaubnis nach §16g zu beantragen muss man bereits ausreisepflichtig sein. Das heißt man muss das Dokument 'Duldung' haben, um die Ausbildungsaufenthaltserlaubnis §16g zu beantragen.
Mit einer 'Aufenthaltsgestattung' kann man die neue Ausbildungsaufenthaltserlaubnis nicht beantragen.
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Ob du nun dein Klageverfahren beim BAMF zurücknimmst, musst du mit einer Rechtsanwält:in besprechen. Dabei sollten immer die Vor- und Nachteile besprochen werden. Beachte, dass die rechtsanwaltliche Beratung kostet. So ein Prozess sollte jedoch immer begleitet werden.
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Am besten wäre es, wenn du gemeinsam mit einer Beratungsstelle oder einer Rechtsanwält:in über deine Möglichkeiten sprichst. Kennst du schon den Jugendmigrationsdienst? Dort könnte dir bei der Suche nach einer Anwaltskanzlei geholfen werden:
https://bamf-navi.bamf.de/de/Themen/Migrationsberatung/?typ=JMD&
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Viele Grüße
Daniela

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