Aufenthaltserlaubnis erloschen& Einreise mit Schengen möglich? Was dann??

Semos • 17 September 2023
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Hallo zusammen,
ich bin 1978 in Deutschland geboren und habe 30 Jahre dauerhaft in Deutschland gelebt. Ich habe eine abgeschlossene Berufsausbildung in Deutschland erworben. Ich bin vor 15 Jahren in die Türkei aus Familären Gründen ausgereist und nie wieder eingereist. Nun habe ich es verpasst mir eine Bescheinigung für längeren Aufenthalt zu besorgen und möchte nun nach 15 Jahren wieder einreisen. Ich möchte mich selbständig machen mit einem Gewerbe als Virtuelle Assistentin und habe Verträge wo ich Monatlich 3400 Euro nachweisen kann. 
Die Prozedur mit dem Wiedereinreisevisum ist schwer da da es viel Vorbereitung bedarf. Meine Schwester möchte eine Besuchervisum stellen wo sie eine Verpflichtungserklärung für die Dauer des Aufenthaltes abgibt. Kann ich in der Dauer wo ich meine Schwester besuche, mein Wiedereinreisevisum beantragen? Oder dann eine Fiktionsbescheinigung einholen bis ich weiss was mit meinem Aufenthalt ist. Soll ich wenn ich einreise einfach meinen Wohnsitz bei meiner Schwester anmelden und das Gewerbe anmelden? Brauche ich überhaupt ein Wiedereinreisevisum? Ich habe ja 30 Jahre dort dauerhaft gelebt. 
Da ich über 30 Jahre dort gelebt und auch meine Schulische Ausbildung absolviert habe, steht mir auch das Recht der Einbürgerung zu?
Viele Fragen, wäre super wenn Ihr mir helfen könntet, vielen Dank!

Antworten (4)

Moderation

Hallo Semos
danke für deine Frage. Ich kann verstehen, dass du in deiner Situation genaue Informationen möchtest, welcher Weg für dich am besten ist. Du hast dich wie ich lese, bereits viel mit dem Thema auseinandergesetzt.
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Es gibt die Möglichkeit sich zur "Rückkehr nach Deutschland" beraten zu lassen, wenn man mehrere Jahre im Ausland gelebt hat. Es gibt dafür eine spezialisierte Beratungsstelle. Diese bieten auch Online-Beratung an und können dir konkrete Informationen zu deiner Situation/deinen Möglichkeiten geben und alle Fragen beantworten.
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Du kannst dich hier in der Online-Beratung anmelden und einen Termin erhalten:
https://www.caritas.de/hilfeundberatung/onlineberatung/aus-rueck-weiter…
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Wenn deine aufenthaltsrechtliche Situation geklärt ist und Erwerbstätigkeit in deinem Dokument gestattet ist, kannst du in Deutschland ein Gewerbe anmelden. Hier findest du schon einmal eine Übersicht dazu: https://handbookgermany.de/de/entrepreneurship
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Viele Grüße
Daniela

Semos

Hallo Daniela,

vielen Dank für Deine Rückmeldung.
Ich werde mich zwecks Beratung bei den Caritas melden. Ich denke das das ein guter Ansatz ist um eine Bodenstaendige Beratung zu bekommen.
Gerne Teile ich meine Erfahrungen hier in diesem Chat.

Liebe Grüße,
Semra

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