Asylverfahren und Einbürgerung

farisalamary1994 • 12 Juli 2023
8 Kommentare
2 Gefällt mir

 

Sehr geehrter Damen und Herren 

 

Ich habe einen Frage. Wenn man Abschiebungverbot,kann er Aufenthalterlaubnis in fünf Jahren bekommen. Die Asylverfahren angerechnet von fünf Jahren. 

 

Mein Frage ist für Einbürgerung 

 

Wenn eine Person eine Aufenthaltserlaubnis nach Artikel 25Abs3 erhält, wird die Aufenthaltserlaubnis in eine Aufenthaltserlaubnis umgewandelt, die sie zur Einbürgerung berechtigt. Werden die Asylverfahren berechnet oder nicht?

 

Kategorie
Einbürgerung

Antworten (8)

Moderation

Hallo farisalamary1994,
vielen Dank für deine Frage.
.
Wenn ich es richtig verstehe hast du aktuelle einen Aufenthalt nach §25.3, ein sogenanntes Abschiebeverbot. Dein Asylverfahren hat 5 Jahre gedauert und du möchtest jetzt wissen, welche Voraufenthaltszeiten für die Einbürgerung mitgerechnet werden.
.
Grundsätzlich gibt es drei Zeitpunkte, zu denen die Einbürgerung beantragt werden kann.
1. Nach 8 Jahren
2. Nach 7 Jahren mit Abschluss Integrationskurs
3. Nach 6 Jahren bei besonderer Integration (B2 Sprachzertifikat oder höher)
Alle weiteren Voraussetzungen zur Einbürgerung zusätzlich zum Zeitraum müssen ebenso erfüllt sein. Hier findest du noch einmal eine Übersicht: https://handbookgermany.de/de/citizenship#faq_145
.
Diese Zeiten werden je nach Aufenthaltstitel unterschiedlich berechnet. Bei einer Aufenthaltserlaubnis nach 25.3, also dem Abschiebeverbot, zählt leider nur der Zeitpunkt, ab dem du die Aufenthaltserlaubnis (Plastikkarte) erhalten hast. Bei bestimmten Aufenthaltserlaubnissen (Flüchtlingsschutz, subsidiärer Schutz) zählen die Zeiten in einer Aufenthaltsgestattung mit. (https://handbookgermany.de/de/citizenship#faq_147 )
Wie lange hast du bereits deinen Aufenthaltstitel?
.
Es gibt die Möglichkeit, nach 5 Jahren in einen unbefristeten Titel zu wechseln. Das wäre die Niederlassungserlaubnis. Hier findest du mehr Infos zu den Voraussetzungen: https://handbookgermany.de/de/permanent-residence#faq_566
.
Melde dich gerne bei weiteren Fragen.
Viele Grüße
Daniela

farisalamary1994

Liebe Frau Daniele

Ich habe eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis, aber vor der unbefristeten Aufenthaltserlaubnis hatte ich ein Abschiebeverbot, und dann habe ich eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis bekommen. In den asylverfahren für die Erlangung einer dauerhaften Aufenthaltserlaubnis wurden die Asylverfahren berechnet. Die Frage ist: Wird das Werden Asylverfahren bei der Erlangung der Staatsbürgerschaft berechnet?

Mit freundlichen Grüßen

Fares

Moderation

farisalamary1994 Vielen Dank für deine Rückmeldung und entschuldige, dass ich dich falsch verstanden hatte.
Super, dass du bereits einen unbefristeten Aufenthaltstitel hast und somit schon so viele Voraussetzungen für die Einbürgerung erfüllst!
Die Informationen meiner ersten Antwort bleiben zu den Zeiten des Asylverfahrens gleich. Das hängt vom erteilten Schutzstatus ab, ob das mitgezählt wird. Bei §25.3 leider nicht.
.
Könntest du mir sagen, wie viele Jahre du bereits hast, wenn du die Zeit mit Aufenthaltstitel zum Abschiebeverbot und der unbefristeten Aufenthaltserlaubnis zusammenzählst?
.
Viele Grüße
Daniela

farisalamary1994

Liebe Daniele

Abschiebungverbot 2 Jahre unbefristet 1 Monate

Ich wohne in Schleswig Holstein in Lübeck

Mit freundlichen Grüßen

Fares

Moderation

Hallo farisalamary1994
ich habe verschiedene Beratungsstellen in Lübeck gefunden, die gemeinsam mit dir über die Voraussetzungen zur Einbürgerung sprechen können und auch einen Antrag auf Einbürgerung begleiten können.
.
Hier sind Beratungsstellen in Lübeck aufgelistet. Je nachdem wie alt du bist, kannst du dich an die Migrationsberatung für Erwachsene MBE (ab 27) oder den Jugendmigrationsdienst JMD (bis 27) wenden.
https://www.iq-netzwerk-sh.de/angebote/weitere-beratungsmoeglichkeiten/…
https://www.jugendmigrationsdienste.de/jmd/luebeck
.
Beraten lassen kannst du dich auch bei der Einbürgerungsbehörde. Über diese Website findest du Informationen zur Zuständigkeit.
https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/themen/inneres-sic…
Außerdem steht hier der Hinweis, dass die Bearbeitungszeit der Anträge aktuell mehrere Monate beträgt.
.
Ich freue mich, wenn du mir zurückmeldest, ob die betroffenen Stellen dir weiterhelfen konnten!
Viele Grüße
Daniela

Um an der Unterhaltung teilzunehmen melde dich an oder registriere dich.