Arbeitserlaubnis gemäß §24

Daniela _Community Managerin • 15 Juni 2023
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Frage aus unserer Community:


Guten Tag.  Meine Frau und ich kamen im März 2023 aus der Ukraine an.  Bei der Ausländerbehörde Neuruppin wurde uns die Registrierung verweigert.  Sie sagten, wir müssten uns in Eisenhutenstadt anmelden, also taten wir es.  Wir haben eine Wohnunganmeldung bei Freunden im Landkreis Ostpringnitz-Ruppin (Neuruppin) und ein Einladungsschreiben zur Arbeit mit einem Gehalt von 13,4 Euro/Stunde und 40 Stunden pro Woche.  In der Ausländerbehörde Neuruppin wird uns die Registrierung verweigert und wir wissen nicht, an wen wir uns als nächstes wenden sollen.  Seit unserer Ankunft sind drei Monate vergangen und wir bekommen weder eine Arbeitserlaubnis noch Hilfe.  Wir sind junge Familie, die arbeiten können, wir brauchen keine Zahlungen oder Unterstützung, wir wollen einfach nur arbeiten und uns selbst ernähren. 
Möchte ich auch ergänzen, dass in der Ausländerbehörde uns nur mundliche Antworten ergeben, ohne einige Unterlagen zu geben.
Wo benötigen wir anzusprechen, um #24 zu bekommen?
 Ich wäre sehr dankbar für Ihre Hilfe!
Einen schönen Tag!

Antworten (10)

Moderation

Hallo Gorischok ,
danke für deine Frage.
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Mir ist noch unklar, wo deine Frau und du aktuell registriert seid. Wenn eure Registrierung in Eisenhüttenstadt war, ist auch die dortige Ausländerbehörde für einen Antrag auf den vorläufigen Aufenthalt nach §24 AufenthG zuständig. Eine andere Ausländerbehörde, wie zum Beispiel in Neuruppin, wird erst zuständig, wenn ihr dort offiziell gemeldet seid.
Habt ihr bereits einen Aufenthalt nach §24 beantragt und wenn ja, wo?
Wurden eure Fingerabdrücke bei einem Termin genommen?
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Die Ausstellung der Aufenthaltserlaubnis als Plastikkarte kann einige Zeit dauern, jedoch bekommt ihr nach Antragstellung eine sogenannte „Fiktionsbescheinigung“ (grünes Papier). Mit dieser Fiktionsbescheinigung ist auch die Erwerbstätigkeit erlaubt. Das heißt, dass ihr mit diesem Dokument arbeiten dürft.
Gerne kann Jens Leuner Faire Integration BB von Faire Integration euer Arbeitsangebot prüfen, er ist auch hier im Forum und kann bei Fragen zu Arbeitsrecht antworten.
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Ich freue mich, wenn ihr mir antwortet, ob und wo ihr bereits einen Aufenthalt nach §24 beantragt habt. Dann kann ich gerne nach weiteren Beratungsstellen in eurer Umgebung suchen, damit ihr schnell Unterstützung erhaltet.
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Viele Grüße
Daniela

Gorischok

Guten Tag. Meine Frau und ich haben die Erstanmeldung in Eisenhüttenstadt durchlaufen, dort haben wir uns einer ärztlichen Untersuchung unterzogen und Fingerabdrücke genommen. Dort wohnten wir aber nicht, da wir Freunde im Landkreis Ostspringnitz-Ruppin hatten, wo wir auch gemeldet sind (Wohnungsanmeldung). Stellen Sie uns in Eisenhüttenstadt einen Ankuftsnachweis aus. Dieser Mitarbeiter, der das Dokument ausgestellt hat, sagte, dass wir alle weiteren Schritten und Dokumente bei der Ausländerbehörde Neuruppin erledigen können. Als wir dort ankamen, wurde uns die Registrierung verweigert und mitgeteilt, dass wir hier (Neuruppin) nicht bleiben könnten. Das heißt, in (Neuruppin) sagen sie, wir sollen nach Eisenhüttenstadt gehen, sie schicken uns wiederum nach Neuruppin. Was müssen wir tun, um eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis im Landkreis Ostspringnitz-Ruppin zu erhalten, da wir hier Arbeit und Wohnsitz (ein Aufenthaltsort) haben?

Gorischok

Daniela _Community Managerin es gibt keinen Brief . Wir haben nur ankuftsnachweis. In Eisenhutenstadt haben wir den Erstaufnahmebogen ausgefüllt. In Eisenhutenstadt haben wir den Erstaufnahmebogen ausgefüllt. Wir haben keine Fiktionsbescheinigung, und wir verstehen nicht, wer sie ausstellen soll, Eisengutenstadt oder Neurupin? Wie bekomme ich es?

Moderation

Hallo Gorischok
danke noch einmal für die ganzen Rückmeldungen zu meinen Fragen.
Wenn ich die Situation richtig verstehe, ist Folgendes bereits passiert:
1. Registrierung und erkennungsdienstliche Behandlung (u.a. Fingerabdrücke) in Eisenhüttenstadt, dort habt ihr einen Ankunftsnachweis erhalten
2. Anmeldung der Wohnung in Neuruppin
3. Kontaktversuche mit der Ausländerbehörde Neuruppin, die jedoch bisher noch wenig erfolgreich waren
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Folgende Schritte müssen als nächstes folgen:
4. Terminvereinbarung bei der Ausländerbehörde Neuruppin für dich und deine Frau
5. Beantragung des vorläufiges Schutzes nach §24 in der Ausländerbehörde Neuruppin
6. Ausstellung einer vorläufigen Fiktionsbescheinigung
7. Danach kann dann auch die Arbeitsstelle nach Vertragsvereinbarung angetreten werden, da bereits in der Fiktionsbescheinigung die Erwerbstätigkeit gestattet ist.
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Ich hatte mit mehreren Beratungsstellen in Neuruppin Kontakt. Grundsätzlich ist für euch die Migrationsberatung für Erwachsene zuständig. Folgende Informationen habe ich erhalten:
- Bitte vereinbare für dich und deine Frau einen Termin in der Ausländerbehörde Neuruppin unter der E-Mail, die ich dir per Privatnachricht sende. Dieser Termin kann ein wenig dauern, da die Behörde aktuell laut Beratungsstelle sehr überlastet ist. Falls du bei der Terminvereinbarung Unterstützung brauchst, melde dich bitte bei mir.
- Wenn ihr diesen Termin habt, bringt ihr den Ankunftsnachweis und sonstige Dokumente (Meldebescheinigung, Arbeitsangebot) mit und beantragt den Aufenthalt nach §24 AufenthG mit dem Hinweis, dass ihr von der Behörde in Eisenhüttenstadt nach Neuruppin verwiesen wurdet.
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Sollte es hierbei Probleme geben, kann ich euch dabei unterstützen, eine Beratungsstelle zu finden, die weiterhilft.
Ich hoffe sehr, dass mit einer festen Terminvereinbarung die Beantragung der Aufenthaltstitel möglich ist.
Ihr könnt gerne bei weiteren Fragen zurück zum Forum kommen. Gerne unterstütze ich euch dabei!
Viele Grüße
Daniela

Moderation

Hallo Gorischok
hier habe ich noch eine Website mit allen wichtigen Informationen für den Landkreis. Es steht dort deutlich, dass Menschen mit Arbeitsangebot bei der Bearbeitung vorgezogen werden. Außerdem steht hier, welche Dokumente bereits vor dem Termin postalisch eingereicht werden können.
https://www.ostprignitz-ruppin.de/Informationen/Asyl-Migration-aktuell/…
Anbei noch eine PDF von dieser Website mit den wichtigsten Informationen:

Advisor
Jens Leuner Faire Integration BB

Hallo Gorischok,

ich kann gut verstehen, dass das System von erster Registrierung und gewünschtem Wohnort nicht einfach zu verstehen ist.

Mit einem Arbeitsvertrag habt ihr aber schon einen sehr großen Vorteil beim Ankommen in Deutschland.

Dein Stundenlohn von 13,40 Euro sieht nach Elektrohandwerk aus, richtig? In Deutschland gibt es Mindestlöhne für viele Branchen. Wenn ihr mehr darüber wissen möchtet oder andere Fragen zur Arbeit in Deutschland habt schreibt mir gern hier im Forum oder an jens.leuner@caritas-goerlitz.de.

Alles Gute
Jens Leuner

Gorischok

Guten Tag. Meine Frau und ich sind seit dem 11. März 2023 zusammen in Deutschland. Wir kamen aus der Ukraine. Die Erstanmeldung war in Eisenhüttenstadt. Heutzutage haben wir in Deutschland keine Arbeitserlaubnis. Wir haben einen Arbeitsvertrag als Elektriker Landkreis Ostspringnitz-Ruppin. Wir wollen hier bleiben, um zu arbeiten, wissen aber nicht, wie wir eine Arbeitserlaubnis bekommen ermöglichen. Wer sollte uns diese (diese Erlaubnis) erteilen und was sollten unsere nächsten Schritte hierfür sein? Könnten wir im Landkreis Ostspringnitz-Ruppin bleiben. Ich wäre sehr dankbar für eine Information !!!

Advisor
Jens Leuner Faire Integration BB

Hallo Gorischok,
um dich gut beraten zu können wäre die Antwort auf die Fragen meiner Kollegin Daniela wichtig. (siehe oben)

1. Habt ihr bereits einen Aufenthaltstitel nach §24 beantragt und wenn ja, wo? Eisenhüttenstadt?
2. Habt ihr schon eine Fiktionsbescheinigung bekommen?

Auch eine Fiktionsbescheinigung zählt als Aufenthaltstitel und gleichzeitig auch als Arbeitserlaubnis!
Du brauchst keine extra Arbeitserlaubnis.

Mit einem Aufenthaltstitel (§24) und einem gültigen Arbeitsvertrag darf man den Wohnort frei wählen. Wenn du also in Neuruppin arbeitest, darfst du auch im Landkreis Ostprignitz-Ruppin wohnen.

Herzliche Grüße
Jens Leuner

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