Anforderungen Familiennachzug

KBR • 25 Januar 2023
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Liebe Community,

ein Freund von mir versucht seit mehreren Jahren seine Frau und sein Kind über Familienzusammenführung nach Deutschland zu holen. Die Kreisverwaltung in Oranienburg stellt bei fast jedem Termin neue Anforderungen, damit er seine Familie nachholen kann. <

Nachdem er vorweisen konnte, dass er einen Vollzeitjob hat, Integrationskurs und Sprachkurse bestanden hat, eine Wohnung gefunden hat, die groß genug für die drei Personen ist, wird nun verlangt, dass seine Frau Deutschkenntnisse nachweist.

Da die Kreisverwaltung schon öfters seine Dokumente "verloren" hat und er die Information nur nach und nach erhält und somit Zeit verloren hat, in der seine Frau Deutsch hätte lernen können, fragt er sich nun, ob das eine weitere Schikane ist, um die Familienzusammenführung zu erschweren.

Was sollte er machen?

Hier ein paar Eckdaten:

  • Er hat eine dreijährige Aufenthaltsgenehmigung als anerkannter syrischer Flüchtling nach der Genfer Flüchtlingskonvention
  • seine Frau und sein Kind sind in Saudi Arabien
  • er ist in Oranienburg gemeldet

Danke schon mal und liebe Grüße

Kategorie
Familiennachzug

Antworten (2)

Moderation

Hallo KBR und danke für deine Frage!

Es tut mir leid, dass es bei ihm lange dauert.
In der Regel, wenn er den Antrag auf das Visum zur Familienzusammenführung rechtzeitig fristgemäß gestellt hat, kann der Familiennachzug gewährt werden, wenn er nicht genug Geld für den Lebensunterhalt hat und keinen ausreichenden Wohnraum zur Verfügung stellt. Der Antrag bzw. die Meldung muss innerhalb von drei Monaten nach der Zuerkennung der Flüchtlingseingenschaft durch das BAMF gestellt bzw. geschehen werden. Wenn er den Antrag erst später gestellt hat, gilt für ihn andere Voraussetzungen. Hierbei muss er den Lebensunterhalt für ihn und seine Familie sicheren, ausreichenden Wohnraum zur Verfügung stellen. Und seine Frau muss Deutsch A1-Niveau sprechen. In diesem Fall wäre vielleicht das Aufnahmeprogramm für syrische Geflüchtete eine Option für ihn. Er muss dann eine Verpflichtungserklärung abgeben. Das Problem ist, dass das Land Berlin viel Geld fordert. Hierbei können mehrere Personen die Verpflichtungserklärung machen. Hier findest mehr Informationen über die Aufnahmeregelung in Berlin und Brandenburg:
https://www.berlin.de/einwanderung/einreise/gefluechtete/artikel.872605…
https://www.fluechtlingsrat-brandenburg.de/landesaufnahmeprogramm-syrie…
Ich würde ihm raten, dass es zu einer rechtlichen Beratungsstelle geht und sich über seinen Fall informiert. Das Beratungs- und Betreuungszentrum für junge Geflüchtete und Migrant*innen (BBZ) bieten Einzelfallberatung auf Arabisch an. Es unterstützt auch bei Antragstellung und Kommunikation mit Behörden. Er kann über den Link einen Termin vereinbaren: https://www.bbzberlin.de/de/portfolio/familiennachzug/
Mehr Info über Familiennachzug für Geflüchtete Menschen findest du hier: https://handbookgermany.de/de/family-reunification
Ich hoffe diese Information hilft ihm weiter.
Liebe Grüße,
Osama

KBR

Lieber Osama, herzlichen Dank! Ich leite es an ihn weiter. Ich denke, die Info, dass die Voraussetzungen andere sind, wenn man den Antrag später stellt, hatte er noch nicht.
Vielen Dank nochmal und liebe Grüße

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