19d gesetz nach 2 jahren

MMTALA • 6 September 2023
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Wenn man seit 2017 in Deutschland einen Aufenthaltgesttatung hat, seit dem  06.2019 arbeitet, keine Sozialleistungen in Anspruch genommen hat und seit 06.2022 eine Aufenthaltserlaubnis gemäß § 19d Abs. 1 Nr. 1c erhalten hat, erfüllt man zwar die Voraussetzungen für die Niederlassungserlaubnis, verfügt jedoch noch nicht über die erforderlichen 5 Jahre Aufenthaltserlaubnis

 

Wie kann ich herausfinden, ob die Zeit meiner Asylantragstellung als Aufenthaltszeit angerechnet wird oder nicht? Wie kann ich die Ausländerbehörde davon überzeugen, diese Zeit zu berücksichtigen?

Ich arbeite als Informatikerin mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag, und die Zeit meines anerkannten Studiums wurde auch von der Deutschen Rentenversicherung als anrechenbare Zeiten für meine spätere Rente berücksichtigt.

übrigens seit 2019 bekomme ich gar keine keine staatlichen Leistungen.

Antworten (11)

Moderation

Hallo MMTALA
vielen Dank für die Frage. Ich kann verstehen, dass es schwierig ist, konkrete Informationen zu deiner Situation zu finden.
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Leider wird die Zeit im Asylverfahren (mit Aufenthaltsgestattung) nur bei bestimmten Aufenthaltstiteln mitgezählt. Hierzu zählen Asylberechtigte, international Schutzberechtigte und Resettlement-Flüchtlinge.
Bei sonstigen Titeln werden in der Regel nur die Zeiten gezählt, in denen eine Person eine Aufenthaltserlaubnis (Plastikkarte) besitzt. Zeiten mit einer Duldung zählen ebenso nicht.
https://www.bamf.de/DE/Themen/MigrationAufenthalt/ZuwandererDrittstaate…
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Hier noch einmal ein Überblick, welche Voraussetzungen für eine Niederlassungserlaubnis erfüllt sein müssen:
- Aufenthaltserlaubnis seit 5 Jahren
- Deutschkenntnisse Niveau B1
- Ausreichend Wohnraum
- Lebensunterhaltssicherung ohne Sozialleistungsbezug
- 60 Monate Rentenbeiträge
- keine erheblichen Straftaten
- Bekenntnis demokratische Grundordnung
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Ich kann verstehen, dass es frustrierend ist, wenn alle Voraussetzungen außer einer erfüllt sind. Grundsätzlich sind auch mit dem neuen Fachkräfteeinwanderungsgesetz Erleichterungen geplant. Hier ist aber bisher noch nichts entschieden.
Da du eine akademische Fachkraft bist, könntest du dich zu einem Wechsel des Aufenthaltstitels beraten zu lassen. Als Fachkraft kann nach 4 Jahren die Niederlassungserlaubnis beantragt werden.
Der Wechsel des Aufenthaltstitels ist grundsätzlich möglich
https://www.einwanderer.net/fileadmin/downloads/tabellen_und_uebersicht…
https://handbookgermany.de/de/permanent-residence-migrants#faq_546
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Kannst du mir das Bundesland oder die nächste größere Stadt sagen, damit ich nach einer passenden Beratungsstelle suchen kann?
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Ich freue mich, von dir zu hören.
Viele Grüße
Daniela

MMTALA

Vielen Dank für Ihre Antwort und Unterstützung. Hierbei möchte ich hinzufügen, dass ich mehrere Fortbildungen absolviert habe, und mein Mann eine internationale Weiterbildung erfolgreich abgeschlossen, hat. (ohne lesitungen von irgenwo) Unser Gehalt übersteigt auch die für die Blue Card erforderlichen Anforderungen. Leider fehlt uns nur aufgrund einer einzigen Voraussetzung die Möglichkeit zur Beantragung.

Ich möchte auch erwähnen, dass wir uns bereits an eine Beratungsstelle gewandt haben. Obwohl der Berater ebenfalls interessiert war, konnte er uns nicht helfen und sagte, dass wir mit einem Ausländer sprechen sollten, der aufgrund einer positiven Integration von dieser fehlenden Voraussetzung befreit wurde. Jedoch verweigern Ausländer dies, da unsere Aufenthaltsgenehmigung noch nicht seit 5 Jahren besteht.

Auf der anderen Seite stellt sich die Frage, wenn ich meinen Aufenthaltstitel ändere, ab welchem Zeitpunkt wird dies berücksichtigt? Ab dem Jahr 2022, als ich den 19d-Titel erhalten habe, oder ab dem Zeitpunkt des Wechsels des Aufenthaltstitels?

Noch eine Frage: Auf welchen Aufenthaltstitel ist es am besten möglich, dass wir wechseln? Welcher ist der schnellste Weg zur Niederlassung?

Nochmal Danke für Ihre Mühe

Moderation

Liebe MMTALA ,
danke für die Antwort. Es ist toll, was du und dein Mann bereits erreicht habt.
Ein Aufenthaltstitel nach § 18b Abs.1 ist für Fachkräfte mit akademischer Ausbildung möglich. Als Fachkraft kann eine Niederlassungserlaubnis nach 4 Jahren beantragt werden. Hier zählen alle Zeiten in einer Aufenthaltserlaubnis. Zu dieser Möglichkeit solltet ihr euch jedoch vorab beraten lassen.
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Da ihr bereits bei einer Beratungsstelle wart, wäre vielleicht auch eine Beratung bei einem Rechtsanwalt/ einer Rechtsanwältin für Aufenthaltsrecht hilfreich. Hier könntet ihr auch eine Einschätzung erhalten, wie hoch die Chancen auf eine verfrühte Erteilung der Niederlassungserlaubnis sind, wenn fast alle Voraussetzungen weit über dem Minimum erfüllt sind.
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Ich wünsche euch alles Gute.
Viele Grüße
Daniela

MMTALA

Des Weiteren haben wir uns ehrenamtlich bei der Diakonie (zur Begleitung Personen mit Handicap) engagiert, um unsere Integration zu fördern. Mein Mann 2 Monate und ich 1 Monat.

MMTALA

Wenn Sie derzeit einen Ort für eine Beratung kennen, teilen Sie uns dies bitte mit, unabhängig davon, in welcher Stadt wir leben. In den Städten Hagen, Schwerte, Iserlon habe ich keine Ergebnisse erhalten. Dieses Gesetz 19d ist ein wenig unbekannt für Anwälte, oder es bereitet großen Ärger, dass auslanderbehörde sich nicht in diesen Aufenthalt einmischt.

Danke

Moderation

Ansonsten gibt es die Möglichkeit eine Beratung bei einem Rechtsanwalt oder einer Rechtsanwältin mit dem Schwerpunkt Aufenthaltsrecht zu vereinbaren. Bei einer verfrühten Antragstellung kann die rechtsanwaltliche Unterstützung hilfreich sein.
Nach einem Kontakt zu Anwält:innen kann auch bei der Migrationsberatung nachgefragt werden.

MMTALA

Hallo, vielen Dank für Ihre Antwort und Ihre Mühe. Ich war bei Caritas und Diakonie in Iserlohn. Diakonie sagte, es sei besser, auf das neue Gesetz zu warten, während Caritas vorschlug, dass ich versuchen solle, meinen Sachbearbeiter zu überzeugen, damit er eine Ausnahme aufgrund einer fehlenden Voraussetzung akzeptiert. Nochmal danke.

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