Familienzusammenführung zum deutschen Kind

Flora89 • 5 Juni 2023
7 Kommentare
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Hallo Ihr lieben,

wir leben derzeit im Ausland und wollen wieder nach Deutschland ziehen. Unsere gemeinsame Tochter ( 1 Jahr alt) und ich sind deutsche Staatsbürger. Ein Antrag zur Familienzusammenführung beim deutschen Konsulat haben wir im Januar 2023 gestellt. Bis dato haben wir keine Entscheidung von der Ausländerbehörde bekommen, außer dass wir ein Nachweis zur Krankenversicherung sowie A1 Zertifikat. Laut der deutschen Botschaft ist es nicht Voraussetzung, da wir ein gemeinsames Kind haben. Es sind nun 6 Monate! vergangen und unsere Geduld zerreißt allmählich. Wisst Ihr was machen können? 

Kategorie
Familiennachzug

Antworten (7)

Moderation

Hallo Flora89 ,
lieben Dank für die Frage.
Wenn ich es richtig verstehe, habt ihr ein Visum zum Nachzug zu deutschem Kind beantragt, da ich nicht rauslesen kann, dass ihr verheiratet seid. Weiter hättet ihr gerne ein Einschätzung der Bearbeitungszeit und ob Nachweise zur Krankenversicherung und zum A1 Sprachniveau gefordert werden können.
Um eine konkretere Antwort geben zu können, würden folgende Informationen weiterhelfen:
In welchem Land habt ihr die deutsche Auslandsvertretung aufgesucht?
Welche Staatsbürgerschaft hat der Kindsvater?
.
Mit der zuständigen Ausländerbehörde in Deutschland hattet ihr, so wie ich es lese bereits Kontakt. Kam hier noch die Aufforderung zur Vorlage weiterer Unterlagen? Es ist möglich, dass die angeforderten Unterlagen der Auslandsvertretung und Ausländerbehörde unterschiedlich sind.
Ich freue mich von dir zu hören.
Viele Grüße
Daniela

Flora89

Hallo Daniela,
vielen Dank für die schnelle Rückmeldung. Wir sind verheiratet und haben ein Visum zum Nachzug zu deutschem Kind beantragt. Derzeit leben wir in Abu Dhabi und haben den Antrag beim deutschen Konsulat in Dubai gestellt. Mein Mann ist somalischer Staatsbürger.

Genau, eine Sachbearbeiterin hat mir mitgeteilt, dass wir Nachweis zur Krankenversicherung, A1 Zertifikat sowie Mietbescheinigung wo ersichtlich ist, wie groß die Wohnung ist.
Wir haben für meinen Mann eine Krankenversicherung abgeschlossen und den Mietvertrag von meinen Eltern geschickt mit der Angabe, dass wir vorerst bei meinen Eltern leben werden.

Ich habe die Auslandsvertretung in Dubai eine E-Mail geschickt, mit der Frage, ob mein Mann ein A1 Nachweise vorweisen muss. Sie haben mir mitgeteilt, dass sie eine Nachricht an die Ausländerbehörde geschickt haben, dass mein Mann davon befreit ist.

LG
Flora89

Moderation

Hallo Flora89 ,
danke für deine Rückmeldung.
Wir haben noch einmal nachgelesen und tatsächlich fordert die Auslandsvertretung in Dubai kein A1. Auf den meisten Webseiten der Ausländerbehörden in Deutschland wird die Vorlage eines A1 Zertifikates zur Beantragung eines Aufenthaltstitels (Nachzug zum deutschen Kind) gefordert. Wenn du uns deine zuständige Ausländerbehörde nennen möchtest, können wir da noch einmal nachschauen.
Oft ist für das Deutsch-Zertifikat eine vorherige Kursteilnahme nicht notwendig. Der Test vom Goethe-Institut mit dem A1 Zertifikat ist ausreichend und wird weltweit angeboten: https://www.goethe.de/de/spr/kup/prf/prf/sd1.html
Wie gesagt, es ist nicht ungewöhnlich, dass von der Botschaft und der Ausländerbehörde unterschiedliche Unterlagen gefordert werden.
Weiter möchte ich noch auf die aktuell geforderten Wohngrößen hinweisen. Für Erwachsene werden 12qm, für Kinder bis 2 Jahre keine qm und für Kinder ab 6 Jahren 10 qm berechnet.
(https://handbookgermany.de/de/family-reunification-for-immigrants#faq_7… )
Insgesamt ist die Bearbeitungszeit von 6 Monaten nicht ungewöhnlich, ich hoffe, dass ihr bald eine Entscheidung über den Antrag bekommt.
Viele Grüße
Daniela

Flora89

Hallo Daniela,

Ah okay gut zu wissen. Die zuständige Ausländerbehörde ist Stadt Troisdorf.

Lg Flora89

Moderation

Hallo nochmal Flora89 ,
leider konnten wir keine zusätzlichen Anforderungen der zuständigen Ausländerbehörde herausfinden. Das liegt dann bei der zuständigen Sachbearbeiterin oder beim Sachbearbeiter. Mit ihr oder ihm bist du ja bereits in Kontakt oder?
Falls du weitere Nachfragen hast kommt gerne erneut auf uns zu.
Viele Grüße
Daniela

Flora89

Hi Daniela ,

Danke dir für deine Bemühungen!
Ja, ich habe vor einigen Wochen Kontakt mit einer Sachbearbeiterin. Sie ist leider nicht zuständig für mich. Sie hat mir die email Adresse von unsere Sachbearbeiterin gegeben und folgende Unterlagen gefordert:

- Ihren Mietvertrage wo ersichtlich ist wie groß Ihre Wohnung ist
- Ein Nachweis das die einreisende Person nach Einreise Krankenversichert wäre
- Denn Nachweis eines telc zertifizierten A1 oder besser der einreisenden Person

Die ersten zwei Punkten haben wir per Email geschickt jedoch keine Antwort erhalten.

Aber nach deinen Erkenntnissen und Erfahrung meinst du schon, dass mein Mann ein A1 Zertifikat nachweisen muss oder ?

Moderation

Hallo Flora89 ,
sehr gerne.
Generell ist es von Vorteil die geforderten Dokumente vollständig einzureichen. Wenn die einzureisende Person, also dein Mann, in der Lage ist, ein A1 Deutsch Zertifikat abzuschließen, ist das auf alle Fälle sinnvoll.
Hier ist noch einmal eine Übersicht der nächsten A1 Prüfungstermine in Abu Dhabi: https://www.goethe.de/ins/ae/de/spr/prf/gzsd1.cfm

Um bei Dokumenten sicher zu gehen, dass sie die zuständige Behörde erreicht haben, können folgenden Wege hilfreich sein:
- per Post mit Einschreiben
- per Fax mit Sendebestätigung (hier gibt es auch Online-Versionen)

Ich wünsche euch alles Gute.
Viele Grüße
Daniela

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